Für Hausverwaltungen: das Dach in Zahlen, die Beschlussvorlage für die Eigentümer
Ob eine Eigentümergemeinschaft Photovoltaik oder ein Gründach auf das gemeinsame Dach bringt, entscheidet sie in der Versammlung. Azima rechnet für jede Wiener Adresse das Dach aus dem Solarkataster und dem Dachmodell der Stadt Wien und macht daraus eine dreiseitige Beschlussvorlage: Beschlusspunkte zum Ausfüllen, das Dach in Zahlen, Geld und Ablauf, ein Stimmzettel.
Welches Dach verwaltest du? Adresse eintippen — Azima rechnet Photovoltaik, Gründach und Heizen am Standort und legt Beschlussvorlage und Aushang als PDF an.
Die Adresse geht zum Suchen an den Adressdienst der Stadt Wien, nie an Vienna Living Map. Das Ergebnis bleibt auf dem Gerät. Kein Konto.
Was auf den drei Seiten steht
- Beschlusspunkte zum Ausfüllen — Photovoltaik, Begrünung, Auftrag an die Verwaltung — mit dem Mehrheitshinweis, den § 24 Abs 4 WEG im Beschlussvorschlag verlangt.
- Das Dach in Zahlen: geeignete Fläche, Leistung in kWp und die Ertragsspanne aus dem Solarkataster der Stadt Wien, die Begrünungsfläche aus dem Gründachpotenzial.
- Geld und Förderungen als Liste mit Stand und Status — abgezogen wird erst, was zugesagt ist.
- Fristen und ein Stimmzettel. Was nur die Verwaltung weiß — Angebote, Miteigentumsanteile, Einlagezahl — bleibt ein Feld zum Ausfüllen, nie eine Zahl, die jemand für ein Angebot halten könnte.
Dazu für das ganze Haus
- Ein Aushang fürs Stiegenhaus (A4): Sonne und Grün auf dem Dach, die Förderung mit Datum und ein Code, der das Haus in 3D öffnet.
- Der Standort-Check Heizen aus den amtlichen Energiekarten der Stadt Wien — ob Erdwärmesonde und Grundwassernutzung an dieser Adresse in Frage kommen (Fernwärme nicht: die Stadt veröffentlicht kein Netz).
- Das Grundstück aus dem BEV-Kataster, ohne Eigentümer.
Was die Vorlage nicht ist
Kein Beschluss und kein Anschlag nach § 24 Abs 5 WEG — erst der Anschlag des gefassten Beschlusses lässt die Anfechtungsfrist laufen. Und keine Rechtsberatung: das Blatt zitiert Gesetz und Behörden mit Stand und überlässt die Einordnung, etwa als ordentliche oder außerordentliche Verwaltung, der Verwaltung.
Häufige Fragen
Welche Mehrheit braucht ein Beschluss der Eigentümer?
Nach § 24 Abs 4 WEG entweder die Mehrheit aller Miteigentumsanteile oder zwei Drittel der abgegebenen Stimmen (nach Anteilen gerechnet), die zugleich mindestens ein Drittel aller Anteile erreichen. Der Beschlussvorschlag muss auf diese Regel hinweisen — fehlt der Hinweis, ist der Beschluss anfechtbar. Die Vorlage enthält ihn wortnah. Keine Rechtsauskunft.
Wie viele Angebote muss die Verwaltung einholen?
Für größere Verbesserungsarbeiten mindestens drei (§ 20 WEG). Die Vorlage lässt Angebote und Preise als Felder offen — Azima kennt sie nicht und erfindet keine.
Woher kommen die Zahlen zum Dach?
Aus dem Solarkataster und dem Gründachpotenzial der Stadt Wien (Open Data) und dem Dachmodell LoD2; die Ertragsspanne aus PVGIS. Förderungen stehen als Liste mit Stand und Status.
Ist die Vorlage ein Anschlag nach § 24 Abs 5 WEG?
Nein. Erst der Anschlag des gefassten Beschlusses lässt die Anfechtungsfrist laufen; die Vorlage ist ein Entwurf zur Vorbereitung und keine Rechtsberatung.
Verlässt die Adresse das Gerät?
Zum Suchen geht sie an den Adressdienst der Stadt Wien, nie an Vienna Living Map. Vorlage und Aushang entstehen im Browser, ohne Konto.
Quellen: WEG 2002 idF BGBl. I Nr. 222/2021 (§§ 20, 24, 25, 28–32) und Nr. 92/2024 (§ 16), RIS, Stand 13.10.2026 · ElWG BGBl. I Nr. 91/2025 · Solarkataster und Gründachpotenzial der Stadt Wien (data.wien.gv.at, CC BY 4.0) · PVGIS 5.3 · BEV-Kataster (CC BY 4.0). Keine Rechtsauskunft zum Einzelfall.
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